In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird zum 01.07.2023 eine Einkommenssteuer von 9 % eingeführt. Steuerbar ist Einkommen natürlicher und juristischer Personen, soweit es aus einem Gewerbebetrieb („business activities„) innerhalb der Emirate stammt. Kapitalerträge und die Gehälter von Arbeitnehmern fallen nicht unter die neue Einkommenssteuer. Profite aus der Rohstoffgewinnung sind ausdrücklich ausgenommen. Innerhalb der Emirate ansässige Personen sind auf das gesamte Einkommen (Welteinkommen), das sie mittels und im Zusammenhang mit ihrem inländischen Geschäftsbetrieb (Betriebstätte oder Kapitalgesellschaft) erwirtschaften. In der freezone ansässige Betriebe sind nicht vom Einkommenssteuergesetz ausgenommen. Ausländische Unternehmen sind auf die Gewinne ihrer inländischen Betriebsstätten beschränkt steuerpflichtig. Die Emirate wollen in naher Zukunft zudem den BEPS Action Plan der OECD zur globalen Mindeststeuer umsetzen. Von der Berechnung der Einkommenssteuer ausgenommen ist ein Grundfreibetrag von 375.000 AED pro Wirtschaftsjahr, was etwa 102.000 US-Dollar entspricht (Stand 21.10.2022).
Zu den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört auch das Emirat Dubai, welches sich seit längerem als beliebter steuerfreier Unternehmensstandort etabliert hat. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die neue Einkommenssteuer auf die Popularität von Dubai als Wohnsitz zahlreicher Selbstständiger auswirken wird. Beachtlich ist indes, dass Kapitalerträge nicht unter die neue Körperschaftsteuer fallen.