Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem eine Gesetzesinitiative zur mobilen Arbeit auf den Weg gebracht, die nun den Ministerien zur Prüfung und Überarbeitung vorliegt.
Unter mobiler Arbeit versteht das Bundesministerium die Arbeit von einem Ort aus, der nicht der eigentlichen Arbeitsstätte entspricht und daher zwingend die Verwendung von Informationstechnologie wie dem Internet voraussetze. Bislang gibt es im Bereich Home-Office noch keine gesetzlichen Regelungen, stattdessen können Arbeitgeber und Arbeitgeber frei aushandeln in welchem Maße diese zulässig ist. Ist im Arbeitsvertrag und auch sonst nichts dazu geregelt, kann der Arbeitgeber frei über die Gewährung und den Umfang des Home-Office entscheiden. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern schon jetzt diese Möglichkeit. Flexibilität bezüglich der Arbeitsortswahl und die Möglichkeit zumindest zeitweise auch mal von einem anderen Ort aus zu arbeiten wird immer beliebter. Nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen Krisensituation. Laut einer aktuellen Studie der Krankenkasse DAK wollen 76,9 % aller Beschäftigten, die erst seit der Corona-Krise regelmäßig von zuhause arbeiten, dies auch in Zukunft zumindest teilweise beibehalten. Selbst die ersten Kanzleien bieten ihren Angestellten bereits die Möglichkeit auch dauerhaft von einem beliebigen Ort aus zu arbeiten. Nun ist auch der Gesetzgeber auf den Zug aufgesprungen, der bereits im Koalitionsvertrag festgelegt hatte, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll.
Sinn und Zweck
Das Ministerium selbst begründet seinen Entwurf folgendermaßen:
„Mobile Arbeit heißt: Mehr Zeit für die Familie, weniger Stress und Stau. Kurz: Arbeit, die zum Leben passt. Das Recht auf mobile Arbeit sorgt dafür, dass Arbeit von unterwegs oder zu Hause kein Privileg für wenige bleibt. International und im Wettbewerb um Fachkräfte ist die mobile Arbeit von großer Bedeutung. Denn moderne Regeln für mobile Arbeit sind ein Standortvorteil und steigern die Arbeitszufriedenheit und die Produktivität.“
Durch den Gesetzesentwurf soll es für alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf zwei Tage Arbeit Home-Office im Monat geben, im Jahr insgesamt also 24 Tage. Minister Heil macht in einem Interview mit Deutschlandfunk klar, dass Home-Office auch nicht zwingend heißen soll, dass jemand zuhause einen fest eingerichteten Arbeitsplatz besitzen muss. Stattdessen wäre auch die Arbeit von „unterwegs“ denkbar. Es soll aber auch Ausnahmen geben, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Gründe die Gewährung des Home-Office versagen kann. Dies soll aber die Ausnahme bleiben. Als Beispiel nennt der Bundesminister für Arbeit und Soziales die Arbeit einer Arzthelferin. Trotz dessen, dass ihre Haupttätigkeit in der Praxisarbeit mit Patienten liege, wäre es selbst hier denkbar, dass diese ab und zu zuhause bliebe, um beispielsweise Rezepte abzurechnen. Dieses Beispiel lässt eine beabsichtigte restriktive Auslegung des Gesetzes vermuten. Arbeitgeber sollen nur in ganz besonderen Fällen von der Möglichkeit einer Ablehnung Gebrauch machen können. Auch will der Minister aus seiner Sicht bestehende Lücken im Unfallschutz im Home-Office schließen. Hier nennt er als Beispiel das Abholen von Kindern auf dem Weg ins Home-Office, bei dem derzeit kein (gesetzlicher) Unfallschutz besteht.
Fazit
Das Gesetz könnte die bereits durch die aktuelle Krise in Richtung Home-Office veränderte Arbeitsbedingungen noch einmal ein großes Stück weiter in Richtung Arbeitsort-Flexibilität schubsen. Es bleibt aber die Frage, warum der Gesetzgeber hier einmal wieder eine bereits bestehende Entwicklung mit Regulierungen verschärfen will anstatt den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, derartige Vertragsbedingungen selbst auszuhandeln. Oder wie Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Arbeitgeberverbände es formulierte „Wir brauchen ein Belastungsmoratorium statt weiterer Vorgaben, die Wachstum und Flexibilität beschränken.“ Es bleibt spannend, wie die Endfassung des Gesetzes aussehen wird. Gerade in Zeiten mit hoher Insolvenzrate wäre eine Deregulierung des Arbeitsrechts für viele Unternehmen sicher eine ziemliche Entlastung.